Thüringen: Gedämpfter Optimismus in Großebersdorf (B 175)

„14 000 Autos fahren täglich durch den Ort und wir werden immer wieder vertröstet. Ich erwarte mir nicht viel von der Veranstaltung“, beschreibt ein Teilnehmer die Stimmung in Großebersdorf. Daher sollte die von der BI „Umgehungsstraße Großebersdorf“ Ende April organisierte  Informationsveranstaltung zum Planungsstand der seit 1934 geplanten Ortsumgehung von Großebersdorf - Frießnitz – Burkersdorf im Zuge der B 175 Klarheit bringen. Dazu konnte der Sprecher der BI und Ortsteilbürgermeister von Großebersdorf, Arnd Goldhardt, Vertreter des Thüringer Landesamtes ( LA) für Straßenbau und Verkehr begrüßen. Die Bilanz der Veranstaltung und die Hoffnung auf einen zeitnahen Baubeginn  waren jedoch ernüchternd. Der ursprünglich für Mitte 2023 angekündigte vollziehbare Planfeststellungsbeschluss verschiebt sich erneut. Aktuell bis zum Jahresende. Nahezu 100 Einwendungen mit Änderungswünschen von Gemeinden, Behörden und Privatpersonen mussten lt LA nach dem Erörterungstermin bearbeitet werden, ebenso waren neue Richtlinien zur Entwässerung zu berücksichtigen. Nun ist erneut das Landesverwaltungsamt am Zug, um einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erstellen.

Die anwesenden, und vom Durchgangsverkehr geplagten Bürgerinnen und Bürger wollen den anvisierten Termin ebenso wenig glauben wie einen voraussichtlichen Baubeginn, der bis 2030 erfolgen soll. „ Wir feiern noch das 100jährige Planungsjubiläum. Wer weiß, ob wir Alten noch die Ortsumfahrung erleben“, wird in der örtlichen Zeitung ein Betroffener zitiert. Es ist nach dem jetzigen Stand schwer vorstellbar, dass zwischen dem Eintreten der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses Ende des Jahres und dem Baubeginn weitere 6 – 7 verstreichen sollen. Die GSV e.V., die die BI seit über zehn Jahren unterstützt, kann nur empfehlen, dass von Seiten der BI und aller Betroffenen in den Ortslagen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf die Forderungen nach Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und damit einem früheren Baubeginn deutlich artikuliert werden. Der Bau der Ortsumgehung, die seit Beginn der 90er Jahre ständig im vordringlichen Bedarf aller Bundesverkehrswegepläne gelistet ist, sollte tatsächlich vor Erreichen des „100 jährigen“ zeitnah begonnen werden. Und dies zum Nutzen der Anlieger, ihrer Lebensqualität und Verkehrssicherheit und damit auch einer nachhaltigen Reduzierung der Schadstoffemissionen.

Klaus Wild