A 98: Unsicherheiten und keine klaren Aussagen

A98

Die Bürgerinitiative „Bürger in Not für die A 98“ ist in Schwörstadt und in der westlichen Nachbargemeinde Beugen, ein Ortsteil von Rheinfelden, aktiv. Schwörstadt ist ein sogenannter „Straßenort“ und wird auf seiner gesamten Länge von 2,5 km von der B 34 durchschnitten. Das Verkehrsaufkommen beträgt bis zu 22.000 Kfz pro Tag, davon allein ca. 5.000 Lkw. Die sogenannte Hochrheinschiene ist stark von der chemischen Industrie geprägt, die ihre Produkte tgagtäglich über diese Verbindung transportiert.

In Schwörstadt gibt es die berühmt-berüchtigte „Schwanenkurve“, sehr eng und damit sehr gefährlich. Wenn da einer von den 5.000 Lastern, womöglich mit Chemie beladen, verunglückt oder umkippt, dann gäbe es eine Katastrophe. Nicht nur Herr Klaus Renkawitz, Sprecher der Bürgerinitiative und seine Frau Ellen, wohnen von dieser Kurve nicht weit entfernt und haben größte Bedenken um ihre Sicherheit; die gleichen Ängste teilen ebenfalls alle diejenigen, die direkt an der B 34 wohnen.

Es sind die gewachsenen Strukturen, die von den alteingesessenen Einwohnern verständlicherweise nur ungerne aufgegeben werden: Jeder möchte weiterhin dort wohnen bleiben, wo er aufgewachsen ist und arbeitet. Bislang ist nur ein Fall bekannt geworden, wo ein Anwohner an der B 34 sein Haus verkauft hat und in eine ruhigere Gemeinde im Markgräflerland umgezogen ist. Der Rest der Anwohner ist trotz der unsäglichen Situation geblieben. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung ist allerdings für die meisten Anwohner das Leben an der B 34 nicht mehr lebenswert. Deshalb wünschen sich die Menschen nichts sehnlicher als den sinnvollen Neu- und Ausbau der A98 um Schwörstadt. Der Ortsteil Beuggen wäre damit ebenfalls weitestgehend entlastet.

Der derzeitige Sachstand stellt sich für die Bürgerinitiative wie folgt dar: Der für Schwörstadt wichtige Abschnitt 5 der A 98 wird durch das Regierungspräsidium Freiburg geplant und gebaut. Der nächste Abschnitt 6 der A 98 und die darauffolgenden weiteren Abschnitte fallen in die Zuständigkeit der DEGES. Diese wiederum soll im Jahre 2021 in der vom Bund geplanten neuen „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA)“ aufgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach aktuellem Wissensstand mit dem Bau eines neuen Abschnittes, in diesem Fall des Abschnittes 5, nicht begonnen werden kann, wenn die „Verkehrsfähigkeit“ nicht gewährleistet ist.

Diese wiederum liegt nach Ansicht der Bürgerinitiative im Abschnitt 6 in der Zuständigkeit der DEGES bzw. später der IGA. Auf die Anfragen der BI an die DEGES bzgl. der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten war lediglich zu vernehmen, dass derzeit keine Aussagen gemacht werden können. Wenn also jemand momentan zwischen mehreren Stühlen sitzt, so ist es die Bürgerinitiative. Diese Situation ist äußerst unbefriedigend und nicht geeignet, zu motivieren oder weiter mit Elan an der Sache zu arbeiten.

Die GSV Baden-Württemberg unterstützt weiterhin die Bürgerinitiative in ihren Bestrebungen, mit den für die Planung Verantwortlichen in Kontakt zu bleiben, tragfähige Aussagen zu erhalten, um die zügige Aufnahme der notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Allerdings bleibt zu befürchten, dass die Corona-Krise vieles Notwendige verzögern wird.