Bundesautobahn A 49 von Kassel nach Gießen hat jetzt Baurecht. Letzte Klagen wurden abgewiesen

Am 23. Juni 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  die letzten zwei noch anhängigen Klagen gegen die  A 49 abgewiesen. Hiermit sollte  der Weiterbau   zwischen Stadtallendorf (Landkreis Marburg-Biedenkopf) und dem Anschluss an die A 5 bei Gemünden/Felda (Vogelsbergkreis) verhindert werden.

Vorangegangen war ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2015 zur Beachtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Kläger stellten im Jahr 2019 den Antrag, den Planfeststellungs-beschluss von 2012 zurückzunehmen, weil er die Bestimmungen dieser Wasserrahmen-richtlinie nicht beachtet habe. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Die dagegen erhobenen weiteren Klagen blieben nun erfolglos.  Der Planfeststellungs- beschluss enthält zwar keine Prüfung hinsichtlich der speziellen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie,   erforderliche  weitergehende Schutzmaßnahmen können aber gegebenenfalls  nachträglich angeordnet oder angepasst werden.

 Es bleibt zu hoffen, dass  die Baumbesetzung im Dannenroder Forst gegen die  A 49 nicht eskaliert. Wenn dann auch kurzfristig die Finanzierung gesichert ist, kann weitergebaut werden.