„BI Stettiner Straße keine Durchgangsstraße“ wehrt sich aktiv gegen eine Einbahnstraßenregelung in der ehemalige 30-er Zone in Schorndorf-Weiler

BI Stettiner Straße

Bereits seit dem Jahr 2016 spricht sich die BI gegen die Lösung einer „Einbahnstraßenregelung“ in einem ausgewiesenen Wohngebiet aus und fordert eine Ortsumgehungsstraße, die schon seit 35 Jahren diskutiert wird. Eine Petition blieb erfolglos.

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde läuft seit 18. Mai 2020 die einjährige Probephase. Der Verkehr der innerörtlichen Hauptstraße wird geteilt. Dies bedeutet, dass die Hauptstraße um 24 % entlastet wird und die Stettiner Straße um über 400 % belastet wird. So werden aus den 1000 Fahrzeugen täglich jetzt 5200. Eine unerträgliche Situation für die Bewohner der Stettiner Straße, deren Balkone und Terrassen gerade mal fünf Meter von der Fahrbahn entfernt liegen und die nun bis zu 16 Fahrzeuge pro Minute ertragen müssen.

Vollkommen unverständlich, will man doch im Sinne einer umweltgerechten Verkehrsplanung eigentlich den CO²-Ausstoß verringern und die Bürger von unnötigem Verkehrslärm entlasten. Dies ist aber nach den Planungen der Stadt und des Bürgermeisters nicht der Fall! Ein Kompromissvorschlag der Bürgerinitiative, wonach nur ein Teil des Verkehrs, in diesem Fall Busse und Lastkraftwagen, auf dem Einbahnstraßenring kreisen zu lassen, wurde im September 2019 durch die Stadt abgelehnt. Der Sprecher der BI, Siegfried Lasch, befürwortete die Idee: „So wären die Gefahrenstellen innerorts, wo sich Busse und Schwerverkehr treffen, entschärft worden“. Die zusätzliche Belastung hätten die Anwohner noch mitgetragen, die Lösung der Stadt hingegen, den gesamten Verkehr durch die Stettiner Straße zu leiten, lehnen die lärmgeplagten Bürger ab.

Siegried Lasch nennt weitere Gründe, die gegen eine derartige Lösung der Verkehrsprobleme sprechen: „Es ist nicht nur die Mehrverkehr durch die Ringlösung, also eine zusätzliche Luftverschmutzung und Lärm, zu nennen, was eine zusätzliche Gefährdung der Infrastruktur, Geschäft, Apotheke und Hausarzt bedeutet, die jetzt nur kreiselnd erreichbar sind. Weiterhin wird Tempo 30 bei fehlendem Gegenverkehr oft überschritten und der Ortsverkehr wird weiter steigen. Der Ortsteil Weiler ist ein bevorzugtes Baugebiet in Schorndorf.“

Nach der Corona-Phase wird die BI über 350 Unterschriften der Bewohner und 10 Unterschriften der im Ortskern ansässigen Geschäftsleute der Stadtverwaltung übergeben. Siegfried Lasch beurteilt die derzeitige Situation eher pessimistisch: „Da aber unser Oberbürgermeister öffentlich erklärte, dass Unterschriftenlisten und Demonstrationen an ihm abprallen und in seiner Amtszeit keine Straßen gebaut werden, die die BI unterstützenden Pressedarstellungen nichts bewirken und der Gemeinderat mit einer Lüge des 1. Bürgermeisters zur Zustimmung der Probephase veranlasst wurde, haben wir am 18. Mai 2020 anwaltlich Widerspruch bei der Stadtverwaltung eingelegt.“

Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, legt die BI Widerspruch bei der vorgesetzten Behörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, ein. Sollte das auch nicht erfolgreich sein, wird notfalls auch der Klageweg beim Verwaltungsgericht Stuttgart beschritten.

Der Landesbeauftragte Baden-Württemberg stellte auf einer gut besuchten Mitgliederversammlung im Februar 2020 die Arbeit GSV e.V. vor, nachdem ein erster Kontakt mit dem Sprecher, Herrn Lasch, bereits im Frühjahr 2019 erfolgte. Auch erfolgte ein Schreiben des Landesbeauftragten an den Bürgermeister, die Antwort blieb allgemein, also unkonkret.

Hier wird noch in Zukunft hart verhandelt werden müssen, um ein für die Anwohner erträgliches Maß an Lärmbelästigung zu erreichen. Der Landesbeauftragte der GSV e.V. wird sich für ein klärendes Gespräch – auch als Mediator - noch im Vorfeld einer gerichtlichen Klärung einsetzen.

Text und Foto: Peter Fuss