Thüringen: Meiningen – Ortsumfahrung der B 19 muss neu geplant werden

Bild OU Meiningen

Die nicht alltägliche Entscheidung des Freistaates  Thüringen im März 2022, den Planfeststellungsbeschluss  v. 20. Januar 2020 für die Ortsumgehung Meiningen im Zuge der B 19 aufzuheben, hat bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu großem Unverständnis geführt. Als Gründe für diese Entscheidung wurden sowohl formale als auch inhaltliche Fehler genannt. Dieser Beschluss lag, nach einer Klage durch den BUND, bereits zur gerichtlichen Prüfung beim Bundesverwaltungsgericht, das der Klage bereits im Juli 2020 eine aufschiebende Wirkung attestiert hatte.

In Folge dieser Situation gründete sich im April 2022 die „ BI für die Ostumfahrung Meiningen“, die, mit ihrem Sprecher Rainer Junge, seit dieser Zeit in vielen Aktionen für eine zügige Neuplanung kämpft. Die überwiegend an der B 19 wohnenden Mitglieder der BI, die der täglichen Verkehrsbelastung, die einen hohen Anteil an Schwerlastverkehr ausweist, ausgesetzt sind, wollen sich weiter für eine zeitnahe Realisierung der Umfahrung engagieren. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass nach einer positiv verlaufenen Machbarkeitsstudie 1994 und der folgenden Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf der jeweiligen Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans , die Planung erst 2020 mit einem letztlich suspendierten Planfeststellungsbeschluss  abgeschlossen  wurde“, so die BI in einem Gespräch mit der GSV e.V. Verärgert sind die Anlieger und Betroffenen auch darüber, dass keine zeitlichen Vorstellungen über den neuen Planungsablauf bestehen, obwohl der Freistaat Thüringen die verkehrliche Notwendigkeit dieser Umfahrung unterstrichen hat und damit dem Vorhaben unverändert die dem derzeitigen Bedarfsplan entsprechende Priorität zukommt.

Die GSV wird dieses Projekt begleiten und die örtliche BI unterstützen – zum Nutzen der vom Durchgangsverkehr geplagten Anwohner. Die leichte Hanglage der derzeitigen innerörtlichen Trasse hat,  besonders durch den Schwerlastverkehr verursacht, zusätzliche Lärm- und Abgasemissionen zur Folge und wirkt sich so negativ auf die Lebensqualität der an der B 19 lebenden Menschen aus. Die zur vorübergehenden Verbesserung der Verkehrssicherheit angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h  hat, wie bei einem Augenschein festgestellt, nur sehr begrenzte Wirkung. Zudem erhöhen unzureichende oder fehlende Gehsteige vor allem für Kinder und Senioren die Unfallgefahren erheblich. Eine zeitnahe Herausnahme des Verkehrs ist daher zwingend. Eine ähnlich lange Planungszeit wie bei dem aufgehobenen Planfeststellungsbeschluss geschehen, wäre nicht zu verantworten.

Klaus Wild (Text und Foto)