IHK Kampagne für den Bau der A20 Abschnitte von Bad Segeberg mit Elbquerung bis Niedersachsen
Am 17.Juli 2024 trat der Kreis Pinneberg der IHK Kampagne „A20-das wird gut“ bei.
Der zügige Weiterbau der A20 ist eine wichtige Forderung der IHKs in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade und die Stadt Bad Segeberg haben sich ebenfalls der Kampagne angeschlossen.
Nach fast 15 Jahren liegen nun die Planunterlagen für den Bauabschnitt bei Bad Segeberg aus mit dem Ziel eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses in 2024.
Die Kreistagsfraktion der Grünen in Pinneberg sprach sich gegen den Beitritt des Kreises aus entgegen ihrer Landespartei, die dem Koalitionsvertrag zur A20 zustimmten.
So ein umfassendes, länderübergreifendes Engagement der IHKs in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen für ein Autobahnprojekt ist bewundernswert und bisher wohl einmalig in der Bundesrepublik.
Die noch nicht gebauten Abschnitt 3-8 von Bad Segeberg bis zum Anschluss des geplanten Elbtunnels in Niedersachsen betragen 80 Kilometer, davon 73 Kilometer in Schleswig-Holstein.
Für den Abschnitt 4 wird zur Zeit ein Fehlerheilungsverfahren durchgeführt, um zeitnah einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten.
Vom Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) ist für den Abschnitt 5 eine Beendigung des Planänderungsverfahren mit einer Neubeantragung des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Seit 2019 sind die notwendigen Nachkartierungen der Fauna vorgenommen und abgeschlossen. Ebenfalls in 2019 erfolgten umfangreiche Untersuchungen zur Erfassung möglicher Amphibienwanderungen entlang der Trasse für die 6.250 Meter temporäre Amphibienschutzzäune gestellt wurden. Ein Planfeststellungsverfahren kann voraussichtlich in 2024 beantragt werden. Ein Planfeststellungsbeschluss wir in 2006 erwartet.
Für den Abschnitt 6 ist das ruhende Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen mit dem Ziel in 2024 ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten und einen Beschluss voraussichtlich in 2026 zu erhalten.
Für den Abschnitt 7 - Nordwestumfahrung Hamburg liegen die Unterlagen zur 4. Planänderung seit 9. Januar 2024 in den betroffenen Gemeinden aus, nachdem wesentliche Ergänzungen in den Unterlagen erfolgten.
Für den Abschnitt 8 ist seit März 2015 der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Elbtunnels bestandskräftig unter der Bedingung, dass die Abschnitte nördlich der Elbe (Abschnitt 7) sowie südlich der Elbe (Autobahnkreuz Kehdingen-A20/A26 in Niedersachsen vollziehbar festgestellt sind.
Volker Kock